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Die Grundlagen einer Vorsorgevollmacht

Oftmals besteht der Irrglaube, dass die nächsten Angehörigen im Falle eines Falles entscheiden können, auch wenn keine Vorsorgedokumente hinterlegt sind. Dies stimmt jedoch nicht! Weder ihr Ehe- oder Lebenspartner noch ihre Kinder können für Sie Erklärungen abgeben. Das Betreuungsgericht muss in einem solchen Fall einen Betreuer bestellen.

Besprechen Sie daher mit einer ihnen sehr vertrauten und ihnen nahestehenden Person, dass Sie für den Ernstfall vorsorgen möchten und erklären Sie ihr, was ihnen persönlich wichtig ist. Denn diese Person wird später einmal ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen müssen. Fragen Sie diese Person, ob Sie damit einverstanden ist, diese Aufgabe zu übernehmen, denn dahinter verbirgt sich nicht nur viel Verantwortung, sondern auch viel Arbeit. Sollten Sie sich für einen Haupt- und einen Ersatzbevollmächtigten entscheiden oder dass Sie bereits von Anfang an zwei Bevollmächtigte wählen, bedenken Sie, dass dann auch beide über Änderungen, ihren Widerruf oder den Aufbewahrungsort zu informieren sind.

Die von ihnen bevollmächtigte Person muss volljährig und geschäftsfähig sein. Am besten ist es, wenn Sie diese Person gleich in ihrer Vorsorgevollmacht benennen und die notwendigen Daten angeben. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht auch unterschreibt, jedoch macht es aus mehreren Gründen durchaus Sinn, dies trotzdem so zu handhaben. Denn zum einen ist durch die Unterschrift des Bevollmächtigten klar, dass diese Person mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und einverstanden ist und darüber hinaus ist klargestellt, dass Sie auch den Inhalt der Vorsorgeunterlagen kennt.

Sie können in ihrer Vorsorgevollmacht alle Bereiche regeln, aber auch nur Teilangelegenheiten und damit die übrigen nicht geregelten Bereiche dann von einem vom Gericht bestellten Betreuer übernehmen lassen. Welche Bereiche und Aufgaben Sie regeln wollen, müssen Sie in ihrer Vorsorgevollmacht festlegen.

Es gibt bestimmte Aufgabenbereiche, die sich wie folgt unterteilen lassen. Das sind
1. Der Umgang mit Behörden und Gerichten
2. der Bereich Post- und Fernmeldeverkehr sowie der digitale Nachlass (bzgl. Onlinenetzwerke und Emailaccounts, etc)
3. die Vermögensfürsorge (bzgl. Bankkonten, Depots, Aktien, Wertpapiere etc)
4. Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit (den Inhalt hierzu sollten Sie in der Patientenverfügung regeln)
5. der Bereich Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten (Versorgung in der Klinik, Alten- oder Pflegeheim, im Hospiz oder zuhause)

Sollten Sie bereits erkrankt sein oder sollte ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe bei Ihnen vorliegen, ist es sinnvoll, dass Sie sich zuvor von ihrem Hausarzt schriftlich bestätigen lassen, dass Sie voll geschäftsfähig sind und somit auch ihre Vorsorgedokumente rechtlich wirksam errichten können.

Es gibt jedoch gewisse Bereiche, die Sie nicht an einen Bevollmächtigten oder Betreuer übertragen können. Das sind höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erstellung eines Testaments oder eine auch die Heirat.

Die Vorsorgevollmacht ist mit ihrer Unterschrift gültig und ab diesem Zeitpunkt auch wirksam. Im Innenverhältnis können Sie gegenüber ihrem Bevollmächtigten jedoch zusätzliche Bedingungen knüpfen. Dies ist allerdings nicht unbedingt zu empfehlen, da dann meistens ein Gericht überprüfen muss, ob diese Voraussetzungen auch vorliegen, so dass die von ihnen bevollmächtigte Person nicht schnell handeln kann. Im sogenannten Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten regeln sie quasi „wie“ der Bevollmächtigte handeln soll. Bei den Vermögensangelegenheiten können Sie z.B. festlegen, dass einmal pro Jahr eine Spende in Höhe eines bestimmten Betrags an einen gemeinnützigen Verein geleistet werden soll. Die Regelung im Innenverhältnis kennt die Bank nicht. Sollten Sie eine solche Regelung nicht vornehmen, kann es dazu führen, dass das zuständige Betreuungsgericht einen sog. Kontrollbetreuer einsetzt, damit es nicht zu einem Missbrauch kommt.

Die Vorsorgevollmacht gilt grundsätzlich bis ihren Tod. Allerdings können Sie auch regeln, dass sie über den Tod hinaus gehen soll, nämlich damit die Beerdigungsangelegenheiten geklärt werden können oder bis die Erben feststehen.

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Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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