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Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Sie sind sich unsicher, ob es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen? Es gibt etliche Vorteile, warum Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen sollten.

Ein Bevollmächtigter ist in einer Notsituation schnell vor Ort und kann wichtige Entscheidungen treffen. Dies hat sich besonders in Notfällen als Vorteil erwiesen.
Ein Betreuer muss erst durch ein Betreuungsverfahren bestätigt werden. Dies kann jedoch einige Zeit dauern.

Auch bei der Vermögensverwaltung erweist sich eine Vorsorgevollmacht in einer Notsituation als äußerst nützlich. Werden Gelder benötigt oder müssen unerwartet hohe Kosten schnell gedeckt werden, kann der Bevollmächtigte direkt handeln. Der Bevollmächtigte hat, je nachdem wie die Vorsorgevollmacht ausgestaltet ist, auch kompletten Zugriff auf das Vermögen. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterliegt der genauen Kontrolle des Betreuungsgerichts.

Mit der Vorsorgevollmacht halten Sie im Vorfeld ihre Wünsche und Vorstellungen fest, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Sie erhalten sich dadurch ihre Selbstbestimmung für später. Der von ihnen eingesetzte Bevollmächtigte kennt Sie sehr gut, ist ihnen vertraut und weiß, wie er in ihrem Sinne handeln soll. Wird ein gerichtlich bestellter Betreuer bestimmt, ist dieser für Sie eine fremde Person, die zukünftig für Sie Entscheidungen treffen wird. Sie können ihre Wünsche und Vorstellungen so für ihre Zukunft klären und der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte ist verpflichtet diese auch umzusetzen.

Ein gerichtliches Betreuungsverfahren zieht sich zum einen über mehrere Monate und zum anderen werden Sie durch einen sog. gerichtlich bestellten Sachverständigen begutachtet. Dieses Verfahren empfinden viele Menschen an unangenehm, da es um sehr private und intime Belange geht. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen, können Sie die gerichtliche Begutachtung vermeiden und umgehen und können selbst bestimmen, welche Angelegenheiten sie wie und von wem regeln wollen. Außerdem können Sie den Zeitpunkt selbst festlegen, ab wann die Vorsorgevollmacht greifen soll – z.B. schon bei einer beginnenden Demenz – oder sie soll sogar über den Tod hinaus gehen, damit der Bevollmächtigte sich bereits um die Beerdigung kümmern kann, bis die Erben feststehen.

Die Vorsorgevollmacht kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden, das bedeutet, dass die Vollmacht erlischt. Dazu müssen Sie jedoch geschäftsfähig sein. Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn Sie dauerhaft keinen freien Willen mehr bilden können, weil Sie an einer Störung der Geistestätigkeit erkrankt sind. Dann muss das Betreuungsgericht einschreiten.

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Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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