https://static.funnelcockpit.com/upload/DuKK4jxXWtkYPPYn8/a45484b0e3db05301c8c2b012c7c3e10.png

Wann greift die Patientenverfügung

Solange Sie ansprechbar sind, müssen Sie selbst jeder Behandlung persönlich zustimmen oder aber die Behandlung ablehnen. Erst dann, wenn eine Situation eintritt, in der Sie ihren Willen nicht mehr äußern können und man sich die Frage stellt, ob lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen zu ergreifen sind, kommt ihre Patientenverfügung zum Tragen. Die Patientenverfügung wird dann geprüft, ob Sie formell korrekt erstellt wurde und ob der Inhalt rechtlich zur Anwendung kommt.

Beim Verfassen der Patientenverfügung müssen Sie volljährig und einwilligungsfähig sein und die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und dann handschriftlich von Ihnen unterschrieben werden.

Der Arzt muss sich an das Halten, was Sie in ihrer Patientenverfügung festgehalten haben. Das gilt allerdings nur, wenn Sie die aktuell eingetretene Lebenssituation und die damit verbundenen Behandlungswünsche- oder eben Behandlungsablehnungen genannt haben und die medizinisch geplanten Maßnahmen auch indiziert sind. Sie fragen sich, wie der Ablauf ist, wenn Sie zum Beispiel in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wurden, ins Krankenhaus eingeliefert wurden und bewusstlos sind. Sie können jetzt ihren tatsächlichen Willen bzgl. der weiteren medizinischen Behandlung nicht mehr äußern. Zunächst werden die Ärzte ihre Identität - falls noch nicht geschehen – feststellen, damit ihre Angehörigen informiert werden können. Ihre Angehörigen oder die Ärzte werden sich dann mit dem Betreuungsgericht in Verbindung setzen und diesem ihre Situation erklären. Das Betreuungsgericht wird sich daraufhin mit dem sog. zentralen Vorsorgeregister in Verbindung setzen und nachfragen, ob von ihnen eine Patientenverfügung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, teilt das zentrale Vorsorgeregister dies dem Betreuungsgericht mit. Sollte auch der Aufenthaltsort der Patientenverfügung klar sein, wird diese Information ebenfalls weitergegeben.

Das Betreuungsgericht erteilt dann Auskunft dazu, ob eine Patientenverfügung vorliegt oder nicht und wenn ja, wo diese aufbewahrt wird. Dadurch gelangen dann die Angehörigen an diese Informationen und können die Patientenverfügung den behandelnden Ärzten vorlegen. Die Ärzte entscheiden mit dem Betreuer bzw. dem Bevollmächtigten nach dem Durchlesen der Patientenverfügung gemeinsam, was ihr Wille bzgl. der weiteren medizinischen Vorgehensweise ist. Sollte man sich nicht einig sein, was ihr tatsächlicher Wille ist, da die Patientenverfügung einen Spielraum offenlässt, so kann sich ihre Familie an eine extra hierfür eingerichtete Schiedsstelle wenden. Hier wird ihre Patientenverfügung dann geprüft und die Mitarbeiter versuchen in der Angelegenheit vor Ort mit den Ärzten eine gemeinsame Lösung zu finden. Möglicherweise wird auch ein medizinisches Gutachten erstellt. Sollte auch durch die Einschaltung der Schiedsstelle keine Einigung getroffen werden, wird ggfs. das Betreuungsgericht entscheiden.

In Situationen, in denen ihr Wille nicht bekannt ist oder für die Kontaktaufnahme mit dem eventuell vorhandenen Bevollmächtigten oder Betreuer keine Zeit bleibt, ist der Arzt verpflichtet, die lebenserhaltende medizinisch notwendige Behandlung durchzuführen, welche immer auf die Erhaltung des Lebens gerichtet ist.

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

Nehmen Sie sich selbst die Angst und sparen Sie gleichzeitig Ihr kostbares Geld durch eine individuell und perfekt auf Sie abgestimmte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

kostenlose Infoveranstaltung als Webinar zum Thema Patientenverfügung und Vollmachten

Onlinekurs Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verstehen lernen

Ihre individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit mir gemeinsam erstellen!

Der Ablauf

Schritt 1: Anmeldung zur Infoveranstaltung Webinar

Füllen Sie das Formular vollständig aus und schon können Sie an der virtuellen Infoveranstalltung kostenlos teilnehmen. Sie müssen hierfür kein PC-Experte sein. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder PC sowie eine E-Mailadresse.

Schritt 2: Zugangsdaten erhalten

Sie erhalten direkt nach dem Absenden Ihres Formulars Zugangsdaten zum kostenlosen Webinar an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Jetzt müssen Sie nur noch auf den in der Email enthaltenen Link klicken und los geht´s!

Schritt 3: lernen und profitieren

Nehmen Sie an der virtuellen Infoveranstaltung teil und erhalten Sie kostenlos, jede Menge professioneller Tipps und Tricks zu Ihrer individuell gestaltbaren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Impressum          Datenschutz