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Wann greift die Vorsorgevollmacht

Wenn Sie eine Person als ihren Bevollmächtigten in die Vorsorgevollmacht einsetzen, ist dies ein großer Vertrauensbeweis, da der Bevollmächtigte Rechtsgeschäfte in ihrem Namen tätigen darf. Die Vorsorgevollmacht greift grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie diese eigenhändig unterschreiben, also quasi ab sofort. Jedoch ist im Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten ein Zeitraum bestimmt, wann die Vollmacht greifen soll. Dies wird meist der Fall sein, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Es ist ihnen aber auch erlaubt, schon bereits vorher einen Zeitpunkt festzulegen, ab wann die Vorsorgevollmacht greifen soll. Jedoch muss der von ihnen genannte Zeitpunkt auch klar definiert und bestimmbar sein, da es sonst zu Problemen für den Bevollmächtigten kommen kann, ob dieser Zeitpunkt bereits vorliegt.

Es gibt keine Altersgrenzen, wann ein Vorsorgefall eintritt. Denn eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann jeden Menschen in jedem Alter treffen. Der Vorsorgefall tritt ein, wenn Sie ihre Entscheidungsfähigkeit, für die dem Bevollmächtigten anvertrauten Angelegenheiten verlieren. Das heißt, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr geschäftsfähig ist, muss jemand anderer für Sie entscheiden. Wer das sein soll, ist in ihrer Vorsorgevollmacht festzulegen.

Wenn Sie keine nahen Angehörigen oder enge Freunde haben, die sie als Bevollmächtigte einsetzen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Betreuungsverfügung errichten und dort angeben, wen Sie sich als Betreuer ggfs. vorstellen könnten und wen Sie komplett ablehnen. An die Wünsche des zu Betreuenden haben sich sowohl das Gericht als auch der Betreuer zu halten.

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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