https://static.funnelcockpit.com/upload/DuKK4jxXWtkYPPYn8/a45484b0e3db05301c8c2b012c7c3e10.png

Warum es sinnvoll ist jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen

Niemand setzt sich gerne mit dem Gedanken auseinander, dass er einmal geschäftsunfähig wird, ob durch einen tragischen Schicksalsschlag oder eine schwere Erkrankung. Das Leben läuft jedoch weiter und es müssen Entscheidungen getroffen und Angelegenheiten geregelt werden. Dazu sind Sie jedoch dann nicht mehr in der Lage. Daher sollten Sie sich besser jetzt einmal mit dieser Thematik auseinandersetzen und die Dinge klären, bevor es zu spät ist. Stellen Sie sich vor, Sie stehen mitten im Leben und sind auf dem Weg zu ihrer Arbeit. Sie sind in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und haben keine schriftlichen Vorsorgedokumente verfasst. Ihre Angehörigen stehen unter Schock und sind in voller Sorge um sie. Handeln können ihre Liebsten dann jedoch nicht.

Das Betreuungsgericht wird einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der weder Sie selbst noch ihre Wünsche, Vorstellungen und Werte kennt. Um dies zu umgehen, sollten Sie jetzt ihre individuelle Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung erstellen lassen, in der Sie alles festlegen und regeln können.

Ihre Vorsorgevollmacht ist zeitlich nicht begrenzt. Sie können ihre Vorsorgevollmacht jedoch jederzeit widerrufen. Dazu müssen sie allerdings noch voll geschäftsfähig sein. Wird die Vorsorgevollmacht widerrufen, ist die von Ihnen bevollmächtigte Person nicht mehr befugt für Sie im Ernstfall Entscheidungen zu treffen. Wichtig ist jedoch, dass gem. § 172 Abs. 2 BGB die Vorsorgevollmacht entweder zurückgegeben wird oder für kraftlos erklärt wird. Sie können jedoch auch regeln, dass ihre Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll, bis die Erbenstellung z.B. geklärt ist. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht treffen Sie jedoch keine Reglungen bzgl. ihrem Erbe. Wollen Sie hierzu Regelungen treffen, müssen Sie diese in einem Testament festhalten

Sie allein entscheiden, ab wann die Vorsorgevollmacht greifen soll. Sie können z.B. regeln, dass sie ab sofort – also mit Unterschrift dieser – gelten soll. Oder Sie entscheiden sich, dass sie erst ab dem Eintritt ihrer Geschäftsunfähigkeit greift und diese ggfs. durch einen Arzt festgestellt werden soll. Sie können auch festlegen, dass die Vollmacht ab einem gewissen Stadium der Demenz greifen soll, welches jedoch zuvor ebenfalls medizinisch bestätig werden muss.

Mit der normalen Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter fast alle Bereiche und Aufgaben für Sie übernehmen. Beachten sie jedoch bitte, dass nur die wenigsten Banken eine Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten als ausreichend erachten. Klären Sie dies zuvor mit ihrer Bank ab, welche Unterlagen Sie für die Bankvollmacht noch zusätzlich benötigen, damit ihr Bevollmächtigter auch tatsächlichen Zugriff auf ihr Konto hat.

Sie sollten sich regelmäßig fragen, ob die in ihrer Vorsorgevollmacht getroffenen Regelungen noch ihrem aktuellen Willen entsprechen oder ggfs. angepasst werden müssen.

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

Nehmen Sie sich selbst die Angst und sparen Sie gleichzeitig Ihr kostbares Geld durch eine individuell und perfekt auf Sie abgestimmte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

kostenlose Infoveranstaltung als Webinar zum Thema Patientenverfügung und Vollmachten

Onlinekurs Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verstehen lernen

Ihre individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit mir gemeinsam erstellen!

Der Ablauf

Schritt 1: Anmeldung zur Infoveranstaltung Webinar

Füllen Sie das Formular vollständig aus und schon können Sie an der virtuellen Infoveranstalltung kostenlos teilnehmen. Sie müssen hierfür kein PC-Experte sein. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder PC sowie eine E-Mailadresse.

Schritt 2: Zugangsdaten erhalten

Sie erhalten direkt nach dem Absenden Ihres Formulars Zugangsdaten zum kostenlosen Webinar an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Jetzt müssen Sie nur noch auf den in der Email enthaltenen Link klicken und los geht´s!

Schritt 3: lernen und profitieren

Nehmen Sie an der virtuellen Infoveranstaltung teil und erhalten Sie kostenlos, jede Menge professioneller Tipps und Tricks zu Ihrer individuell gestaltbaren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Impressum          Datenschutz