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Warum ist es sinnvoll die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht zusammen erstellen zu lassen?

Die Begriffe Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden oftmals zusammen verwendet bzw gleichgesetzt, weil es bei beiden Dokumenten um Ihre Vorsorge für den Fall geht, wenn Sie selbst nicht mehr in Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die Regelungen, welche Sie selbst für den Fall ihrer Geschäftsunfähigkeit getroffen haben, sind für den Bevollmächtigten bindend.

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der für Sie entscheiden soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Dies kann aufgrund eines Schicksalsschlages wie ein schwerer Verkehrsunfall, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall sein. Wenn Sie bewusstlos und nicht mehr ansprechbar sind, läuft das Leben trotzdem weiter und es müssen Entscheidungen getroffen werden. Jemand muss den Ärzten mitteilen, wie es bzgl. ihrer medizinischen Versorgung weitergeht, es muss sich jemand um ihre Post kümmern und überlegen, ob Versicherungen gekündigt werden müssen, ob sie in ihrer Wohnung bleiben können oder ggfs. einen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim brauchen. Sie können einer Person ihres Vertrauens alle Aufgabenbereiche oder aber auch nur einen Teilbereich übertragen. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie so weit wie möglich eine Betreuung umgehen. Sie können ihre Vorsorgevollmacht auch zeitlich begrenzen, in dem sie festlegen, dass die Vollmacht greifen soll, wenn ein bestimmtes Demenzstadium erreicht ist und dies von 2 unabhängigen Ärzten bestätigt wurde. Oder sie legen fest, dass die Vollmacht nur bis zu ihrem Tod für den Bevollmächtigten gilt.

Sie fragen sich jetzt bestimmt, warum Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung erstellen lassen sollten. Die Betreuungsverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer- unvollständig oder unwirksam ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person verhindert ist oder nicht mehr für Sie entscheiden kann. Sie können in ihrer Betreuungsverfügung regeln, wen Sie als Betreuer gerne eingesetzt haben möchten. Dies kann ein Familienmitglied, aber auch eine ihnen nahestehende befreundete Person sein. Des Weiteren können Sie festhalten, wen Sie unter keinen Umständen als Betreuer möchten.

Das Betreuungsgericht hat sich grundsätzlich nach ihren Wünschen und ihrem Wohl zu richten. Sie sollten jedoch die von Ihnen als Betreuer in Betracht kommende Person zuvor informieren und fragen, ob Sie als Betreuer auch zur Verfügung stehen würde. Der von ihnen gewünschte Betreuer kommt jedoch erst mit Einleitung des Betreuungsverfahrens ins Spiel.

Mit ihrer Patientenverfügung regeln Sie im Vorfeld, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffe durchgeführt oder eben unterlassen werden sollen. Sie weisen mit den getroffenen Regelungen in ihrer Patientenverfügung ihren Bevollmächtigten an, ihre Entscheidungen umzusetzen, wenn Sie dazu nicht mehr in Lage sind. Ebenso müssen sich die Ärzte wie auch das Pflegepersonal an ihre niedergeschriebenen Ausführungen und Wünsche halten.

Wichtig ist, dass Sie weder mit der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung erbrechtliche Folgen festlegen, sondern diese Dokumente regeln, was zu tun ist, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Sie mit ihrer Vorsorgevollmacht die Durchsetzung ihrer medizinischen Wünsche in der Patientenverfügung festlegen und sollte die Vorsorgevollmacht nicht greifen, kann auf die Betreuungsverfügung zurückgegriffen werden.

Daher ist es auf jeden Fall empfehlenswert und auch wichtig, dass Sie eine Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht zusammen erstellen lassen und diese auch gemeinsam hinterlegen, so dass eine gesetzliche Betreuung nahezu ausgeschlossen werden kann

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Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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