Was ist eine Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Art Anweisung für Ärzte, aber auch für nahe Angehörige. Die Patientenverfügung kommt zum Tragen, wenn eine volljährige Person nicht mehr selbst über die Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe entscheiden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand nach einem Unfall im Koma liegt und nicht klar ist, ob derjenige wieder aufwachen wird.
In der Patientenverfügung muss stehen, welche Behandlungen von den Ärzten durchgeführt werden sollen und welche nicht. Das kann beispielsweise die Frage sein, ob dem Patienten eine Magensonde zur künstlichen Ernährung gelegt werden soll oder eben nicht. Dies liegt daran, dass jede ärztliche Maßnahme immer die Einwilligung des Patienten voraussetzt. Denn ohne eine Einwilligung macht sich der Arzt nicht nur strafbar, sondern auch schadensersatzpflichtig.
Seit dem Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes ist erforderlich, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst ist. Die Verfügung muss nicht komplett handschriftlich verfasst sein, jedoch muss sie eigenhändig unterschrieben sein. Der Betreuer oder Bevollmächtigte ist verpflichtet, ihren Willen umzusetzen bzw. muss sich an ihrem mutmaßlichen Willen orientieren, wenn die Festlegungen in der Patientenverfügung auf ihre aktuelle Situation nicht zutreffen. Der Betreuer oder Bevollmächtigte hat sich immer nach dem Willen des Patienten zu richten.
“Ich möchte ein würdiges Leben führen.” Unter einem würdigen Leben versteht jeder Mensch etwas anderes. Oder: “Ich finde es keine schöne Vorstellung, von Maschinen abhängig zu sein.” Auch das ist eine ungenaue Aussage. Denn man kann auf verschiedene Arten von Maschinen abhängig sein. Liegt ein Patient im Koma, so wird er von einer Maschine beatmet und ist dadurch von ihr abhängig. Wenn ein anderer Patient dreimal pro Woche zur Dialyse geht, ist er auch von einer Maschine abhängig. Jedoch sind beide Situationen als auch die sog. „Maschinen“ nicht vergleichbar.
Auch ist es nicht möglich zu regeln, dass man eine aktive Sterbehilfe wünscht. Jedoch ist es gem. § 1901a Abs. 3 BGB möglich, sog. Passive Sterbehilfe in der Patientenverfügung festzulegen, wenn man sich z.B. im unmittelbaren Sterbeprozess befindet oder eine Krankheit einen tödlichen Verlauf nimmt. In der Patientenverfügung sollte jedoch klar zum Ausdruck gebracht werden, wann ein Behandlungsabbruch erfolgen soll und welche zusätzlichen Voraussetzungen hierfür – wie z.B. das Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung - vorhanden sein müssen.
Wichtig ist, dass Sie sich Zeit nehmen, um herauszufinden, was ihr persönlicher eigener Wille hinsichtlich der medizinischen Maßnahmen ist, wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können. Vielen Menschen fällt es unglaublich schwer darüber nachzudenken, weil man sich mit solchen Themen nicht gerne befassen möchte. Denn es geht ja um eine lebensbedrohliche Situation bzw. um den Tod. Es ist in solchen Fällen sinnvoll, das Gespräch mit dem Arzt zu suchen und auch mit den engsten Verwandten und Angehörigen.
In der Patientenverfügung sollten Sie auch ihre persönlichen Gedanken und Wertvorstellungen festhalten. Diese können beinhalten:
● Was Sie auf keinen Fall möchten, wie z.B. die Organspende
● Wie Sie sich Ihre Zukunft vorstellen
● Was für Sie im Leben wichtig ist – Gesundheit, Familie, etc.
Diese Wertvorstellungen und Gedanken sind wichtig, da immer Situationen auftreten können, mit denen keiner rechnet. Es könnte zum Beispiel plötzlich eine schwere Krankheit auftreten, welche nicht in der Patientenverfügung niedergeschrieben ist. Wenn das der Fall ist, so wird es für den Betreuer oder Bevollmächtigten schwierig, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Er muss dann überlegen, was Sie in diesem konkreten Fall gewollt hätten. Wenn Sie jedoch ihre persönlichen Gedanken und Wertvorstellungen schriftlich festhalten, kann der Betreuer oder Bevollmächtigte viel besser in ihrem Sinne entscheiden. Dazu kann auch zählen, wie sie zum Thema „Religion und geistlicher Beistand“ stehen, welche beruflichen Erfolge sie noch erreichen möchten, wie sie allgemein über Alten- und Pflegeheime denken.
Es gibt keine einheitliche pauschale Patientenverfügung, da diese individuell nach Ihren persönlichen Wünschen und Wertvorstellungen verfasst werden muss.
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