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Was passiert, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen, eine andere Person zu bevollmächtigen, die im Fall einer Notsituation die Entscheidungen für Sie trifft. Den Umfang der Vollmacht können Sie frei bestimmen, das heißt den Aufgabenkreis für den Bevollmächtigten festlegen.

Ohne Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht angeordnet werden. Durch die Vorsorgevollmacht übertragen Sie auf eine von ihnen ausgewählte Person die Befugnis für Sie zu handeln, so dass Sie rechtssicher für den Fall aufgestellt sind, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Nach § 1896 BGB darf eine gesetzliche Betreuung nicht angeordnet werden, wenn Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt haben und einen Bevollmächtigten eingesetzt haben.

Haben Sie keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt, wird das Betreuungsgericht ihnen eine Person bestellen. Ihre Familienangehörigen können zwar bei Eintritt ihrer Handlungsunfähigkeit die Betreuung für sie bei Gericht anregen und mitteilen, dass Sie diese selbst übernehmen möchten, jedoch können Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Bis dahin sind ihre Angehörigen handlungsunfähig. Ohne Vorsorgevollmacht können Ihre Angehörigen für Sie keine Entscheidung treffen. Dies gilt z.B. für den Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim genauso, wenn Versicherungen gekündigt werden sollen.

Ohne Vorsorgedokumente wird Ihnen ein rechtlicher Betreuer durch das zuständige Amtsgericht bestellt. Innerhalb des gerichtlichen Verfahrens wird dann festgestellt, wie es um ihren Zustand steht und für welche Aufgaben eine Betreuung von Nöten ist. Können oder möchten ihre Angehörigen die Betreuung nicht übernehmen, wird eine für Sie fremde Person bestellt, ein sog. Berufsbetreuer. Ihre Angehörigen tragen dann die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten für Ihre Betreuung.

Daher ist es so wichtig, dass Sie jetzt handeln. Zum einen, damit Ihre persönlichen Wünsche, wenn Sie handlungsunfähig sind, auch umgesetzt werden können und zum anderen, damit Ihre Angehörigen auch die rechtliche Handhabe haben, ihre Vorstellungen auszuführen.

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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