https://static.funnelcockpit.com/upload/DuKK4jxXWtkYPPYn8/a45484b0e3db05301c8c2b012c7c3e10.png

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass Sie selbst in eine medizinische Behandlung oder Maßnahme nicht mehr einwilligen können.

Liegt keine Patientenverfügung vor, so muss das Gericht einen Betreuer bestimmen. Dies kann ein Familienmitglied sein oder das Gericht kann ihnen auch einen gesetzlichen und für Sie fremden Betreuer bestellen. Der Betreuer entscheidet, ob der Arzt die Behandlung vornehmen soll oder nicht. Einen Betreuer bekommt jede Person, die nicht in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Irrtümlich glauben immer noch viele Menschen, dass im medizinischen Notfall der Ehepartner oder die Kinder die Entscheidung treffen können, ob und wie es mit der Behandlung weitergehen soll. Dies ist aber schlichtweg falsch. Denn hierfür muss eine schriftliche Patientenverfügung erstellt werden und mindestens ein Betreuer bestimmt sein.

Es ist auch richtig, dass für solch wichtige Entscheidungen eine zuvor überdachte Handlungsanweisung für Dritte vorliegen muss, da gerade die nahen Angehörigen mit solchen Situationen überfordert sind und ihre Gefühle bei einer Entscheidung mit ausschlaggebend wären. Dies mag menschlich nachvollziehbar sein, aber die Frage ist doch, ob diese gefühlsgeprägte Entscheidung auch ihrem tatsächlichen Willen entspräche.

Ab und an gibt es auch Streit, wenn es ums bald in Aussicht gestellte Erbe geht und die Angehörigen treffen auf dieser Grundlage ihre Entscheidung. Deshalb ist es nicht nur ratsam, sondern auch richtig, dass der behandelnde Arzt ohne das Vorliegen einer Patientenverfügung ihren mutmaßlichen Willen ermitteln muss. Für den Arzt heißt das, dass er nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen muss, was Sie für sich selbst in dieser aktuellen Situation entscheiden würden, wenn sie sich hierzu äußern könnten. Der mutmaßliche Wille soll der behandelnde Arzt mit den nahen Angehörigen und ggfs. mit dem Betreuer gemeinsam ausfindig machen. Das gleiche gilt auch, wenn die momentane Situation in der Patientenverfügung nicht oder nicht eindeutig geregelt ist. Die Familienangehörigen und der Betreuer müssen die von ihnen in der Vergangenheit sowohl schriftlich als auch nur mündlich geäußerten Wertvorstellungen sowie ihre Weltanschauungen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Liegen keine Anhaltspunkte zu ihren Wünschen und Wertvorstellungen vor, so muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass Sie sich immer für das Leben entscheiden würden. Wurde ihrerseits keine Patientenverfügung erstellt und liegt ein medizinischer Notfall vor, bei dem keine Zeit mehr bleibt, nahe Angehörige nach ihrem evtl. geäußerten Willen zu fragen, muss der behandelnde Arzt die Maßnahmen vornehmen, welche er für medizinisch erforderlich und notwendig hält, um Sie am Leben zu erhalten.

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

Nehmen Sie sich selbst die Angst und sparen Sie gleichzeitig Ihr kostbares Geld durch eine individuell und perfekt auf Sie abgestimmte Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

kostenlose Infoveranstaltung als Webinar zum Thema Patientenverfügung und Vollmachten

Onlinekurs Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verstehen lernen

Ihre individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit mir gemeinsam erstellen!

Der Ablauf

Schritt 1: Anmeldung zur Infoveranstaltung Webinar

Füllen Sie das Formular vollständig aus und schon können Sie an der virtuellen Infoveranstalltung kostenlos teilnehmen. Sie müssen hierfür kein PC-Experte sein. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder PC sowie eine E-Mailadresse.

Schritt 2: Zugangsdaten erhalten

Sie erhalten direkt nach dem Absenden Ihres Formulars Zugangsdaten zum kostenlosen Webinar an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Jetzt müssen Sie nur noch auf den in der Email enthaltenen Link klicken und los geht´s!

Schritt 3: lernen und profitieren

Nehmen Sie an der virtuellen Infoveranstaltung teil und erhalten Sie kostenlos, jedemenge professioneller Tipps und Tricks zu Ihrer individuell gestaltbaren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Impressum          Datenschutz