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Vorteile einer Patientenverfügung

Durch das Erstellen einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen Sie möchten und welche Sie gerade ablehnen. Sie können zum Beispiel bestimmen, ob Sie nach einer schwer verlaufenden Erkrankung noch künstlich beatmet werden möchten oder eben nicht. Weiter können Sie regeln, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Situation lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden sollen, ob sie künstlich ernährt werden möchten und vieles mehr. Entscheidend ist jedoch, dass Sie ihre Bestimmungen so genau wie nur möglich formulieren.

Die Regelungen der Patientenverfügung sind im Verglich zu anderen Vorsorgedokumenten für die Ärzte verpflichtend. Wenn Sie ihren Willen schriftlich festgehalten haben und dieser rechtlich bestimmt genug ist, müssen sich die behandelnden Ärzte an ihre Patientenverfügung halten, denn andernfalls begehen Sie eine Straftat.

Auch wenn Sie mit ihrer Familie über ihre Wünsche und Vorstellungen bzgl. einer mal in der Zukunft eintretenden Situation gesprochen haben, hilft Ihnen das aktuell gar nichts. Denn seit 2009 müssen Sie ihren eigenen Willen für medizinische und pflegerische Situationen schriftlich verfassen. Die Patientenverfügung ist ab dem Zeitpunkt ihrer Unterschrift wirksam, gilt bis zu ihrem Tod, wenn Sie ihre Patientenverfügung nicht zuvor widerrufen, vernichten oder ändern. Damit aber auch ihr tatsächlicher Wille umgesetzt wird, sollten Sie alle 24 Monate ihre Patientenverfügung auf ihre aktuelle Lebenssituation hin überprüfen und ggfs anpassen. Sollen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, sollten Sie die Verfügung mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift erneut versehen, um klarzustellen, dass sich an ihrem Willen nichts geändert hat.

Meist kann man das Leben nicht komplett durchplanen und es ereignet sich ein bitterer Schicksalsschlag. Sie sind in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt oder erhalten von jetzt auf gleich die Nachricht, dass sie von einer schweren Erkrankung betroffen sind.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie jedoch ihren Willen für den medizinischen Ernstfall in der Zukunft fest. Da wir in einer Zeit leben, in der der medizinische Fortschritt schnell voranschreitet und nicht alle medizinisch möglichen Maßnahmen auch für jeden akzeptabel sind, können Sie ihr Recht auf Selbstbestimmung in der Patientenverfügung festhalten. Ihre Wünsche werden dann durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten umgesetzt. Sollten Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, muss eine andere Person für Sie die notwendigen medizinischen Entscheidungen treffen. Dies werden meist nahe Angehörige sein. Sie bringen ihre Verwandte nicht nur in eine unangenehme Situation, es kann sogar zum Streit zwischen den einzelnen Familienmitgliedern kommen, wenn eine Entscheidung getroffen werden muss, wie es mit Ihnen aus medizinischer Sicht weitergehen soll. Und gerade das, wollen Sie doch tunlichst vermeiden. 

Wer bin ich und was qualifiziert mich als Ihre Expertin zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Nach dem Abschluss als Rettungssanitäterin, entschied ich mich für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Das Studium schloss ich erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen ab. Seither bin ich als Rechtsanwältin tätig und kombiniere mein Fachwissen als Rettungssaniäterin mit den juristischen Kenntnissen und meinem Knowhow als ehemalige Geschäftsführerin einer Hilfsorganisation.

Aus allen drei Bereichen kenne ich alle wichtigen medizinischen Aspekte, die in den Vorsorgedokumenten enthalten sein sollten und kann Ihnen praxisnahe Tipps für Ihre Gestaltung mit auf den Weg geben. So erhalten Sie perfekt auf Sie abgestimmte und zugeschnittene Antworten auf Ihre Fragen!

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Der Ablauf

Schritt 1: Anmeldung zur Infoveranstaltung Webinar

Füllen Sie das Formular vollständig aus und schon können Sie an der virtuellen Infoveranstalltung kostenlos teilnehmen. Sie müssen hierfür kein PC-Experte sein. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder PC sowie eine E-Mailadresse.

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Schritt 3: lernen und profitieren

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